Benutzerordnung
Altenstadt, Gisingen, Nofels, Tosters und Stadtbibliothek
Benutzungsordung der Feldkircher Verbund-Büchereien
Anmeldung
Alle Personen können sich persönlich in einer der Büchereien einschreiben. Bei Kindern bedarf es einer Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten. Mit der Unterschrift auf dem Benutzungsdatenblatt wird der Benutzungsordnung zugestimmt. Es wird pro Person ein Ausweis ausgestellt. Dieser ist in allen fünf Verbund-büchereien gültig. Die persönlichen Daten werden in jeder Bücherei erfasst. Adress- und Namensänderungen sind der Bücherei bekanntzugeben.
Entlehnung
Gegen Vorlage des gültigen Entlehnausweises können Bücher und andere vorhandene Medien zur persönlichen
Verwendung entlehnt werden. Der/die Leser/in ist verpflichtet, die ausgesuchten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen. Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bücherei begrenzt werden.
Entlehndauer
Bücher, Comics, Hörbücher (CDs/Tonies), Spiele 4 Wochen
Spiele, Zeitschriften, DVDs 2 Wochen
Eine Verlängerung der Entlehnfrist kann bei nicht vorbestellten Medien während der Öffnungszeiten telefonisch, mündlich oder per Mail beantragt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit über den Online-Katalog die Medien einmalig zu verlängern.
Reservierungen können vor Ort oder über die Bibliothekskataloge auf www.feldkirch.at/buechereien vorgenommen werden.
Gebühren
Jahreskarten für Bücher, Hörbücher und Zeitschriften:
- Erwachsene: € 12,--
- Partnerkarte: € 5,--
- Jugendliche (14 - 18 Jahre): € 5,--
- Kinder (0 – 14 Jahre): gratis
Kulturpassbesitzer:innen: gratis
- Jahreskarte mit Spielen (nur Gisingen) Erwachsene + Kinder einer Familie: € 25,--
- Einzelentlehnungen DVD, Computerspiele, Spiele: € 1,50
Bücher, Hörbücher und Zeitschriften können nur mit einer Jahreskarte entlehnt werden.
Jahreskarten gelten jeweils für eine Person und sind 12 Monate ab Ausstellung gültig. Die Jahreskarten gelten in allen fünf Verbundbüchereien. Mit einer Kinderjahreskarte können nur Kindermedien entlehnt werden.
Überziehungsgebühren
Überziehungsgebühren werden fällig, wenn der Rückgabetermin überschritten ist. Ab dem 8. Tag einer Fristüberschreitung wird eine wöchentliche Überziehungsgebühr pro Medium verrechnet.
- Bücher, Hörbücher, Zeitschriften: € 0,30/Woche
- DVD, Spiele, Computerspiele: € 1,--/Woche
Es gelten jeweils die Bedingungen der ausleihenden Bücherei.
Haftung/Sonstiges
Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Die urheberrechtlichen Bestimmungen der Medien sind einzuhalten. Von Ton-, Bild- oder Datenträgern, insbesondere Tonkassetten, Videos, CDs und dgl. dürfen keine Überspielungen vorgenommen werden.
Der/die Benutzer/in verpflichtet sich, die entlehnten Medien schonend zu behandeln und verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien zu ersetzen (Zeitwert und Bearbeitungsgebühr). Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden, sondern sind der Büchereileitung zu melden.
Die Büchereileitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder gegen
Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bücherei auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren besteht. Ebenso bei Nichtbezahlung der entstandenen Gebühren.
Stand 2014